Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die hier formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen als Teilnehmer = »Pate« oder Gestalter und uns = der Ehrenpreis. Gegenbestätigungen Ihrerseits unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

Gebühren

Wir erheben keine wie auch immer gearteten Gebühren. Auf diese Weise wollen wir dafür sorgen, dass Gestalter ohne finanzielle Hürde einer Ehrung teilhaftig werden können. 

Respekt

Wir zollen allen unseren Respekt, die sich die Zeit nehmen und sich für die Leistungen anderer stark machen, und allen, die sich mit der eigenen Auffassung und eigenen Schöpfungen zu exponieren. Wir erwarten von unseren Besuchern und Teilnehmern den gleichen Respekt – gegenseitig und für uns als Gastgeber.

Folgendes führt zur Ablehnung und Löschung von Vorschlägen und Kommentaren beziehungsweise zur Sperrung der IP-Adresse für weitere Vorschläge und Kommentare:

  • der Missbrauch als Werbefläche für Webseiten oder Dienste
  • das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
  • Rassismus, Hasspropaganda, Sexismus und Diskriminierung

  • Aufforderungen zu Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
  • Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen in jeglicher Form
  • Verletzungen von Rechten Dritter, auch und insbesondere von Urheberrechten
  • Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung
  • Texte, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind
  • Kommentare, die sich nicht auf den auf der jeweiligen Seite behandelten Inhalt beziehen
  • grober Unfug

Wir können hierfür keine Gewährleistung übernehmen, sind jedoch für Hinweise jederzeit dankbar. Sie sind für die von Ihnen publizierten Beiträge selbst verantwortlich. Allgemein gilt: Interne, vertrauliche oder geheime Informationen gehören nicht ins Netz!

Präsentation

Wir sind in der Art und Weise der Präsentationen der Arbeiten – auf unserer Website, in der Ausstellung und in Kommunikationsmitteln – gestalterisch frei. Wir sind außerdem frei, Arbeiten ohne Begründung nicht zu präsentieren. Die Laufzeit der Präsentation der Arbeiten auf unserer Website ist unbegrenzt.

Gutachter | Jury

Gutachter des Ehrenpreises sind Gestalterpersönlichkeiten unterschiedlicher gestalterischer Disziplinen und werden zu gegebener Zeit vorgestellt. Gemäß der Erkenntnis »die Guten kennen die Guten« werden die Gutachter nach einem Jahr ihr Amt jeweils an eine von ihnen geschätzte Persönlichkeit weitergeben. Die Gutachter nominieren jeder für sich maximal zwei Arbeiten, für die sie entsprechende Plädoyers schreiben. Diese werden der jeweiligen Arbeit auf ihrer Seite zugeordnet. Der Rechtsweg gegen eine Entscheidung der Gutachter ist ausgeschlossen. 

Die Gestalter der von den Gutachtern nominierten Arbeiten werden von uns zeitnah benachrichtigt. 

Gutachter | Jury

Jurymitglieder des Ehrenpreises sind Gestalterpersönlichkeiten unterschiedlicher gestalterischer Disziplinen und werden zu gegebener Zeit vorgestellt. Gemäß der Erkenntnis »die Guten kennen die Guten« werden die Jurymitglieder nach einem Jahr ihr Amt jeweils an eine von ihnen geschätzte Persönlichkeit weitergeben. Zur Beurteilung der von den Gutachter nominierten maximal 56 Arbeiten treffen sich die Juroren in Berlin. Ihre Sitzung ist nicht öffentlich, soll aber – sofern für uns finanziell darstellbar – life gestreamt und auf unserer Website zu verfolgen sein. Ausschnitte ihrer Diskussion werden der jeweiligen Arbeit auf ihrer Seite zugeordnet. Der Rechtsweg gegen eine Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen. 

Paten und Gestalter der von den Juroren ausgezeichneten Arbeiten werden von uns zeitnah benachrichtigt. Als Gestalter bestätigen Sie uns schriftlich, dass Sie die Auszeichnung annehmen. 

Originale

Alle nominierten Arbeiten müssen im Original nach Berlin geschickt werden. Ausgenommen davon sind Arbeiten, die auf Grund ihres Umfangs oder ihrer Beschaffenheit (wie etwa Lastwagen oder Landschaftsparks) nicht verschickt werden können. In diesem Fall verpflichten Sie sich als Gestalter, uns mit entsprechendem ausstellungstauglichem Bildmaterial auszustatten. Zeitraum und Ort für Anlieferung und Abholung legen wir zu gegebener Zeit fest und benachrichtigen Sie als Gestalter, falls Ihre Arbeit darunter ist.

Ausstellung | Wanderausstellung

Wir beabsichtigen, nominierte und ausgezeichnete Arbeiten in Berlin und an mindestens einem weiteren Ort auszustellen. Die Teilnahme an allen Stationen der Wanderausstellung ist für alle diese Arbeiten verbindlich. Wir sind frei, Arbeiten ohne Begründung nicht in der Ausstellung zu präsentieren.

Transport und Versicherung 

Für die Anlieferung und Abholung Ihrer Arbeit sowie für taugliche Transportverpackung sind Sie als Gestalter verantwortlich. Die Kosten können wir nicht übernehmen. 

Die nominierten Arbeiten müssen in einer für die Begutachtung durch die Jury geeigneten Form angeliefert werden (zum Beispiel fertig montiert). Bei Produkten, die in Einzelteilen angeliefert werden, muss die Montage vor Ort durch den Gestalter oder durch eine von ihm beauftragte Person erfolgen. Gleiches gilt für die Demontage bei Abholung. Bei besonders großen und sperrigen Gütern ist eine gesonderte Absprache zwischen uns und Ihnen als Gestalter zu treffen. Bitte sprechen Sie uns darauf an!

Preisverleihung

Die Verleihung des Ehrenpreises an die Preisträger erfolgt im offiziellen Rahmen in Berlin. Sie soll – sofern für uns finanziell darstellbar – life gestreamt und auf unserer Website zu verfolgen sein. Datum, Uhrzeit und Ort legen wir zu gegebener Zeit fest und benachrichtigen alle Paten und Preisträger.

Paten die nicht zur Verleihung kommen, entgeht der Ihnen gebührende Applaus. 

Preisträger, die nicht zur Verleihung kommen, um sich den Preis dort überreichen zu lassen, gehen ihres Preises verlustig. Das gilt natürlich nicht für schwerwiegende Krankheits- und sonstige persönliche Notfälle. Und damit meinen wir nicht »oh, wir brauchen doch noch Zeit bis zur Deadline am Montag« … oder »hach, ich hab überhaupt keinen Babysitter gefunden« … 

Alle Preisträger haben das Recht ihren Arbeiten »Ehrenpreis für Gestaltung [Jahr]« und das damit verbundene Zeichen digital und oder analog hinzuzufügen.

Preisgelder

Wenn Geld da ist, gibt es Preisgelder. Da wir von Spenden, Sponsoring und Fördermitteln abhängig sind, werden wir erst kurz vor der Verleihung bekannt geben, ob und wenn ja wieviel Geld wir an die Preisträger vergeben können.

Unterstützen möchten wir vor allem selbständige Gestalter aller Disziplinen, in Person oder als Unternehmen, solche, die als Autoren / Erfinder aus eigenem Antrieb arbeiten, tendenziell die Unbekannten, Jungen, reich an Ideen, aber knapp an finanziellen Mitteln. Die etablierten Gestalter werden entsprechend gebeten, im Falle eines Gewinns ihr Preisgeld an finanziell schlechter gestellte Preisträger weiterzureichen. Auf welche Weise, entscheidet der noble Gewinner, nämlich: entweder bleibt das Preisgeld im Topf bis zur nächsten Preisverleihung oder das Geld wird auf die verbleibenden Gewinner des gleichen Jahres umgelegt oder die volle Summe wird einem bestimmten Gewinner des gleichen Jahres weitergereicht.

Rechte

Alle Rechte an der vorgeschlagenen Arbeit und an den uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben (Bilder und Texte) liegen jetzt und in Zukunft bei dem gesetzmäßigen Rechte-Inhaber.

Sie räumen uns davon unabhängig für alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben (Bilder und Texte) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein. Dies gilt für alle Nutzungsarten, die in Zusammenhang mit dem Ehrenpreis stehen: Veröffentlichung im Internet – namentlich in der Enzyklopädie Wikipedia www.wikipedia.de und in der Mediensammlung Wikimedia Commons http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite?uselang=de –, in Druckwerken, auf Datenträgern et cetera sowie im Rahmen von Pressearbeit und Werbung für den Ehrenpreis und für die auf der Ehrenpreis-Seite veröffentlichten Arbeiten. Sie halten uns von der Verpflichtung frei, die Urheber der Beiträge namentlich zu nennen. Sollten die Urheber dennoch Ansprüche uns gegenüber geltend machen, stellen Sie uns von diesen Ansprüchen frei. 

Ausschluss vom Verfahren | Aberkennung des Preises

Jeglicher Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Ausschluss vom Verfahren oder zur Aberkennung der Nominierung oder des Preises führen. Eine Arbeit kann jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen, auch der Preis nachträglich aberkannt und das Preisgeld zurückverlangt werden, wenn sich herausstellt, dass sie nicht funktioniert, dass Informationen vorenthalten oder geschönt wurden. Das gleiche gilt für Arbeiten, die die Rechte Dritter verletzen und oder sich als bloße Nachahmung erweisen.

Vorbehalte

Wir sind berechtigt, von der Präsentation der Originale für die Jury, von der Verleihung und von der Ausstellung nach eigenem Ermessen Abstand zu nehmen, wenn deren Durchführbarkeit wirtschaftlich nicht gesichert erscheint. Wir sind außerdem berechtigt, die Jury-Präsentation, die Verleihung und die Ausstellung zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Mit der Absage entfallen Ihre entsprechenden Pflichten als Gestalter. Ansprüche auf Kostenerstattung oder Schadensersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden. 

Haftungsausschluss 

Wir übernehmen keine Obhutspflicht für die uns gelieferten Arbeiten und empfehlen Ihnen als Gestalter den Abschluss einer Transport- und Ausstellungsversicherung, mit der Sie sich gegen etwaige daran im Zuge des Transports und der Ausstellung eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl Ihrer Arbeit versichern können. Ausgestellte Exponate unterliegen den üblichen Verschleiß- und Gebrauchsspuren durch Betasten bzw. Benutzung durch die Besucher. Für die von Ihnen als »empfindlich« gekennzeichneten Arbeiten werden wir entsprechende Warnungen anbringen, können jedoch nicht gewährleisten, dass sich die Ausstellungsbesucher auch daran halten. Wenn Objekte benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, haben sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, zu entsprechen und sind mit vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu versehen. Für Schäden, die durch die aufgestellten Gegenstände erwachsen, haftet der Gestalter.

Wir haften nicht, wenn Rechte Dritter durch Sie, Ihre Arbeit oder Ihre Daten und Angaben verletzt werden, und wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Wir sind jedoch für Hinweise jederzeit dankbar. Sie als Gestalter versichern uns, dass Ihre Arbeit frei von Rechten Dritter ist. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine vorgeschlagene oder sogar ausgezeichnete Arbeit die Rechte Dritter verletzt, behalten wir uns das Recht vor, diese von unserer Seite zu nehmen und ihr den Preis abzuerkennen. Sie übernehmen hierbei als Gestalter auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung unsererseits einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Als Gestalter verpflichten Sie sich, uns zu informieren, wenn Gerichtsverfahren (wettbewerbs-, patent-, warenzeichen- oder urheberrechtliche Streitigkeiten) im Hinblick auf Ihre für den Ehrenpreis vorgeschlagene Arbeit anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung von Schutzrechten entstehen, haften Sie und stellen uns von allen Verpflichtungen frei.

Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit unserer Website, insbesondere haften wir nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden die durch Verlust oder Beschädigung von Daten auf dem Server bei Ihnen entstehen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Berlin, es gilt das ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke.